Nichtbeachten meint das Zuwiderhandeln gegen Straßenverkehrssvorschriften, umfasst jedoch nicht ausschließlich Verstöße gegen mit Strafen bewehrte Vorschriften.
Im zusammengesetzten Zeichen fungiert häufig als Lautträger wie in (= zuwiderhandeln), (= einschließen), (= Seitenportal eines Kaiserpalastes), (= als Tabu etwas vermeiden zu tun).
Schon im ersten Satz ist es gegenwärtig im Aufbegehren der Nachbarskinder, die den Verboten ihrer Eltern zuwiderhandeln, indem sie die Zeichensprache benützen.
Wer dem zuwiderhandelte oder ohne Erlaubnis in ein fremdes Heer eintrat, dem wurde als Folge einer Aberkennung zugleich Einreise bzw. Aufenthalt in seiner Heimat untersagt.