Ungefähr sechs Leichen blieben aus Respekt vor den noch lebenden Angehörigen vorerst unangetastet und sollten lediglich dem Überleben im äußersten Notfall dienen.
Trotz entgegenstehender Auflagen blieben jedoch die Geschäftsanteile unangetastet und die Regressforderungen an die Verwaltungsmitglieder konnten wieder zurückerstattet werden.
Die Lesben- und Schwulenbewegung kritisierte, dass der Bundestag die Urteile nach 1945 unangetastet ließ, obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war.