In den Zahlungsbedingungen kann vereinbart werden, dass der Sicherheitseinbehalt durch eine selbstschuldnerische unbefristete Gewährleistungsbürgschaft abgelöst werden kann.
Kreditinstitute verlangen in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft, um bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sofort Rückgriff auf den Bürgen nehmen zu können.