Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im Jahr 2002, wurde die Wahl für eine vorgeschriebene Amtsdauer durch eine kündbare öffentlich-rechtliche Anstellung ersetzt.
Derartige Beschäftigungsgarantien sind in den Arbeitsentgelten eingepreist, so dass unkündbare Arbeitsverhältnisse im Regelfall ein niedrigeres Gehaltsniveau aufweisen als frei kündbare.