Das erfolgreiche Absolvieren einer Juniorprofessur ist dem seit einiger Zeit de jure gleichgestellt; in der Praxis schwankt die Handhabung stark von Fach zu Fach.
Da Feldgeschworene durch Grenzsteinsetzung de facto beurkunden (aber nicht de jure) werden sie auf Lebenszeit vereidet und zur Geheimhaltung verpflichtet.