Nach einhelliger Meinung der Literatur und im Gegensatz zur Rechtsprechung des Reichsgerichts gilt gleiches für den offenen Kalkulationsirrtum, da der Erklärende nicht das Kalkulationsrisiko auf den Empfänger abwälzen soll.
Der Verkäufer darf laut dieser neuen Regelung die Maklercourtage nicht mehr vollständig auf den Käufer abwälzen, sondern muss stattdessen mindestens fünfzig Prozent der Kosten selbst übernehmen.
Damit habe Gott die „ägyptische Schande“ endgültig von den Israeliten abgewälzt; von jenem Fest an sei das Manna als wunderbare Wüstennahrung nicht mehr notwendig gewesen.