zu·wi·der|han·deln [tsuˈvi:dɐhandl̩n] 动词 不及物动词 雅
-
etw 第三格 zuwiderhandeln
Art.
21novies - Zuwiderhandelnde, die den Beschluss des zuständigen Beamten anfechten, reichen zur Vermeidung des Verfalls innerhalb einer Frist von sechzig Tagen ab Notifizierung des Beschlusses durch Abgabe eines Antrags Beschwerde beim Gericht Erster Instanz ein.
Diese Beschwerde setzt die Ausführung des Beschlusses nicht aus.
www.nbb.beArt 21novies :
An offender who challenges the decision of the competent officer shall submit an application to the court of first instance within 60 days of notification of the decision, failing which the right of appeal shall lapse.
Such an appeal shall not suspend enforcement of the decision.
www.nbb.be是否要添加一些单词、短语或翻译?
请发送新条目。