Die Ligen der in der Initiative zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben nach eigenen Angaben fast 50 Millionen Fans und eine kumulierte TV-Reichweite von über 9 Mrd.
Zu den Zwecken gehören die Koordination der Interessen ihrer Landesorganisationen und die Wahrnehmung der Belange der Künstlerschaft in Verwertungsgesellschaften und Kulturverbänden.
Verwertungsgesellschaften sind selbst keine Inhaber eines Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, sondern privatwirtschaftlich als Verein auftretende Organisationen.
Verwertungsgesellschaften weisen in Werbekampagnen darauf hin, dass es sich bei vielen aus dem Internet bezogenen Medien um illegale Kopien und nicht um legale Privatkopien handelt.
Zu den zentralen Entscheidungen einer Verwertungsgesellschaften zählen wiederum die – zwingend aufzustellenden – Tarifpläne, in denen festgelegt wird, welche Vergütungen für bestimmte Arten der Nutzung anfallen sollen.
Ein Hersteller von Mobiltelefonen sieht sich somit im Bereich von Audiowerken und audiovisuellen Werken Ansprüchen einer großen Zahl von Verwertungsgesellschaften konfrontiert.