Ein Verlustrücktrag liegt mithin vor, wenn aktuell entstandene Verluste mit Gewinnen der unmittelbar vorausgegangenen Vorperiode verrechnet werden; der Verlustvortrag betrifft hingegen künftige Geschäftsjahre.
Der Verlustvortrag ist nur insoweit zulässig, als die Verluste nicht durch einen Verlustrücktrag bereits in zurückliegenden Veranlagungszeiträumen mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden konnten.
Beim Verlustrücktrag (Verluste von 2006 werden in das umsatzstärkere Jahr 2005 rückübertragen) erhält der Steuerpflichtige sofort Geld vom Finanzamt zurückerstattet.