Dem soll das Trennungsmodell vorbeugen, das bei der Überzeugung eines Gerichts von der Verfassungswidrigkeit einer Norm die Vorlage an ein besonderes Verfassungsgericht beinhaltet.
Sind das Gesetz oder einzelne seiner Bestimmungen bereits außer Kraft getreten, dann stellt der Staatsgerichtshof deren Verfassungswidrigkeit fest (Art. 19 Abs.
Bei Verfassungswidrigkeit kann es Gesetze, behördliche Akte und Urteile aufheben; außerdem entscheidet es bei Streitigkeiten zwischen den anderen Verfassungsorganen.