Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern stufen den Verein als linksextremistisch ein und werfen ihm insbesondere die Unterstützung von Gewalttätern vor.
Auf der Grundlage von Auskünften des Bundeszentralregisters, des zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregisters, der örtlichen Polizeibehörden und der zuständigen Verfassungsschutzbehörde (§ 5 Abs.
Im Jahr 2008 forderten die Leiter der Verfassungsschutzbehörden gezielt die strategische Überwachung von relevanten Internet-Knoten (wie z. B. dem DE-CIX).