Die obligatorische Kommunikationspauschale dient der Abdeckung von Brief- und Telefonverkehr zwischen der abmahnenden Kanzlei sowie dem Abgemahnten bzw. seiner anwaltlichen Vertretung.
Was mit Selbstwähleinrichtungen im Telefonverkehr begonnen hatte, setzte sich mit dem Telefax fort, um schließlich mit dem Internet in völlig neue Direktbeziehungen zu münden.
Durch neue Mechanismen im bahneigenen Telefonverkehr gelang es, die Steuerung von Zugfolgen, ihre Verteilung und den Einsatz von Lokomotiven und Wagen zu optimieren.