Die Strafverfahren resultierten jeweils aus politischen Aktionen in denen sie bewusst Hausfriedensbruch in Atomkraftanlagen bzw. Atomwaffenlagern in Kauf nahm.
Seine rechtssoziologischen Arbeiten behandeln – neben der Frage nach einer geschlechtsspezifischen Strafzumessung bei Tötungsdelikten – eine ethnomethodologisch geprägte Darstellung des Strafverfahrens als Theater.
Er wurde vom Ermittlungskomitee verhört und blieb anschließend drei Tage in Isolationshaft, außerdem gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verleumdung in die Wege geleitet.
Das Auskunftsverweigerungsrecht steht dem Zeugen während des gesamten Strafverfahrens, also bereits mit dem Ermittlungsverfahren bei der Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ermittlungsrichter zu.