Der Oberbürgermeister leitet die Stadtverwaltung, dabei unterstützen ihn der Stadtdirektor / die Stadtdirektorin, der Kämmerer / die Kämmerin sowie fünf hauptamtliche Beigeordnete.
Im Jahr 1955 wurde er für 12 Jahre zum Stadtdirektor für die Rechts-, Ordnungs- und Sozialverwaltung ernannt, womit er Stellvertreter des Oberstadtdirektors wurde.