Als sie mit steigenden Zinsen die Kreditraten nicht mehr bedienen konnten, wurden die Häuser von den Banken gepfändet, geräumt und zu Schleuderpreisen versteigert.
Die nicht aufgeteilten Gebiete und Parzellen, die nach dem Tod der Besitzer an den Staat fielen, wurden zu Schleuderpreisen an weiße Interessenten verkauft.
Die Erben hatten geltend gemacht, das Geschäftshaus sei gezwungenermaßen und zu einem Schleuderpreis von 700.000 Reichsmark verkauft worden, während der tatsächliche Wert mehr als das Doppelte betragen habe.
Die nicht aufgeteilten Gebiete und die Parzellen, die nach dem Tod der Besitzer an den Staat fielen, wurden zu Schleuderpreisen an weiße Interessenten verkauft.
Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen ist dies aber nicht mehr möglich, und um den Hopfen loszuwerden, müsste er ihn zu einem Schleuderpreis verkaufen.