Das sogenannte Juristenrecht zählt neben der Gesetzgebung, der Rechtsprechung (Richterrecht) und der öffentlichen Meinung zu den rechtstheoretisch anerkannten Einflüssen auf die Rechtsdogmatik.
Beispiele: Verfassung, Parlamentsgesetz, Verordnung, kommunale Satzung, Richterrecht oder durch Rechtsfortbildung entstandene Rechtsnormen, Subventionsrichtlinie als Verwaltungsvorschrift, Baugenehmigung als Verwaltungsakt, Kaufvertrag.