Das Ereignis geriet vor allem wegen der Durchführung und der anschließenden Gerichtsverhandlung in die Kritik und wurde als „beispielloser Rechtsbruch“ bezeichnet.
Durch die Verwendung dieses Stehsatzes kann genau das Gegenteil dessen, was im Gesetz garantiert ist, dem Mediennutzer vermittelt werden, ohne einen direkten Rechtsbruch zu begehen.
Als Rechtsbruch bezeichnet man im deutschen Lauterkeitsrecht die Zuwiderhandlung gegen eine gesetzliche Vorschrift, die das Marktverhalten regelt, durch einen Unternehmer.