Gemäß der demokratischen Gemeindeordnung Württembergs waren die Gemeinderäte aufgrund von Persönlichkeitswahlen meist mit vor Ort bekannten Honoratioren besetzt.
Verfahren der personalisierten Verhältniswahl sowie das Kumulieren und Panaschieren verbinden Elemente der Persönlichkeitswahl mit denen der Listenwahl.
Die Kandidaten mussten im Vorfeld der Wahl durch den britischen Kreiskommandanten genehmigt werden, bevor die Gemeinderatsmitglieder durch eine Persönlichkeitswahl bestimmt wurden.