Die zukünftigen Ausgaben für Pensionen der Dienstordnungsangestellten bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen und den Innungskrankenkassen erfordern den Aufbau von Rückstellungen von mehr als 10 Mrd.
Seit dem Ende der Primärzuständigkeit im Jahr 1996 ist auch die Schließung von Ortskrankenkassen bei mangelnder Leistungsfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde möglich.
Die See-Krankenkasse bildete einen eigenen Spitzenverband und war damit den Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Betriebskrankenkassen usw. gleichgestellt.