Bei Übereinstimmung mit der eigenen lokalen Ortsnetzkennzahl veranlasste dann ein Umsteuerwähler die direkte Weitervermittlung im Ort und sofortige Freigabe der Fernleitung.
Diese Kennzahl muss einer Rufnummer vorangestellt werden, dabei muss bei Fern- oder Auslandsgesprächen die Vorwahl (Ortsnetzkennzahl, respektive Landesvorwahl) mitgewählt werden.
Bei der noch älteren Technik der Selbstwähleinrichtung war ein Identifizieren von böswilligen Anrufern nur innerhalb eines Ortsnetzes sinnvoll und konnte bereits durch das Wählen der eigenen Ortsnetzkennzahl umgangen werden.
Der Rufnummer voranzustellen war eine Null als Verkehrsausscheidungsziffer und die eigentliche Ortsnetzkennzahl nach dem amtlichen Verzeichnis der Ortsnetzkennzahlen, einer Beilage zum amtlichen Fernsprechbuch.