Bei sogenannten Altverträgen, die vor dem Jahre 2009 abgeschlossen wurden, gibt es für den Versicherungsnehmer aber keinen Rechtsanspruch auf Mitnahme der Alterungsrückstellung.
2007 gab es erstmals eine Hausordnung, in der die Mitnahme von Spirituosen und von Glasflaschen untersagt und stichprobenartige Kontrollen vorgesehen sind.
Das Befahren mit Motorbooten, das Übernachten, Camping und die Mitnahme von Tieren ist allerdings wegen der damit verbundenen ungelösten Fäkalienproblemen verboten; bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen.