2 analog terrestrische, 2 digitale terrestrische und 1 terristrischer Hörfunkprogramm sowie 2 terrestrische Fernsehprogramme von einer Person oder Personengesellschaft einem Medienverbund versorgt werden.
Innerhalb eines Medienverbundes darf das Versorgungsgebiet nicht größer als 12 Millionen Einwohner betragen, einer Person dieses Medienverbundes maximal 8 Millionen.
Der Funkheinzelmann ist eines der frühesten Beispiele für die Vermarktung einer Rundfunkfigur und ein Beispiel für einen gut funktionierenden Medienverbund.
Darüber hinaus schloss der Medienverbund auch Printmedien wie Künstlerpostkarten, die überaus populären Zigarettensammelbilder und den täglich erscheinenden Illustrierten Filmkurier ein, der in vielen Haushalten die Tageszeitung ganz ersetzte.