Es entwickelten sich die drei Staatsorgane, die letztlich für alle Poleis typisch waren, wenngleich in teils sehr unterschiedlicher Ausprägung: Volksversammlung, Rat und Magistraturen.
Unmittelbar rechtsverbindlich war eine sponsio nicht, denn sie stand unter Ratifikationsvorbehalt des Senats, teils auch unter den Voraussetzungen dessen Zusammenwirkens mit der Volksversammlung oder der Magistratur.
Die Triumvirn suchten ihre Anhänger mit Ämtern und Würden zu belohnen, indem sie die Anzahl hoher Magistraturen stark vermehrten und diese außerdem von mehreren Personen pro Jahr bekleiden ließen.
Dies galt für alle Magistraturen, erlangte bei den amtierenden Tribunenkollegien praktisch aber keine Bedeutung, da der Plebs auch die Ämter des Gesamtvolkes zugänglich geworden waren und Wiederwahlen damit uninteressant.