Der Magistrat bestand aus Bürgermeister, Rechtsrat, Stadtschreiber, acht bürgerlichen Magistratsräten und 24 Gemeindebevollmächtigten und hatte seinen Sitz im Rathaus.
Ab 1782 wurde der Titel von einem Zivilbeamten zwischen dem städtischen Magistrat und der niederösterreichischen Regierung getragen, später vom Leiter des städtischen Sicherheitswesens.