Allgemein sind im Zivilrecht Legitimationsprüfungen überall dort erforderlich, wo die Übereinstimmung einer geleisteten Unterschrift mit der auf den Legitimationspapieren vorhandenen Originalunterschrift durch Vergleich festgestellt werden muss.
Banken, Versicherungen und andere sind verpflichtet, bei Kontoeröffnungen und bestimmten Transaktionen eine Legitimationsprüfung des Kunden durchzuführen.
Die Identität der Vertragspartner ist in Verträgen durch Legitimationsprüfung eindeutig festzustellen, um deren vollständigen Namen/Firma nebst Wohnsitz/Geschäftssitz zu erfassen und Verwechslungen zu vermeiden.