In vier Arbeitsgruppen (Organisation und Personal, Infrastruktur, Legistik und Personalentwicklung) wurden von Angehörigen der Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen und Landespolizeikommanden konkrete Umsetzungspläne erarbeitet.
Dies gilt auch für die Legistik in Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, des Verwaltungsstrafrechts und der Verwaltungsvollstreckung sowie des Datenschutz, der Rechtsbereinigung und des Bundesministeriengesetzes.
In den letzten Jahren seiner Tätigkeit wandte er sich verstärkt sprachlichen Problemen auf dem Gebiet der Legistik sowie bei der Gestaltung juristischer Texte zu.