Erfasst wurden dabei aber auch ungarische Juden, die nicht über die notwendigen, ausgesprochen schwierig zu beschaffenden Legitimationspapiere verfügten.
Sie werden auch qualifizierte Legitimationspapiere genannt, weil es sich um Urkunden handelt, bei denen der Schuldner nur an den Inhaber zu leisten braucht.
Hierbei handelt es sich oft um eine real existierende Person, deren Daten, Legitimationspapiere, u. U. auch sonstiger Besitz, verwendet werden, eine Legende für einen Agenten zu erstellen.
Urkunden, die sowohl die Legitimations- als auch die Liberationsfunktion besitzen, werden als Legitimationspapiere bezeichnet; hierbei wird zwischen einfachen und qualifizierten Legitimationspapieren unterschieden.