Sie werden auch qualifizierte Legitimationspapiere genannt, weil es sich um Urkunden handelt, bei denen der Schuldner nur an den Inhaber zu leisten braucht.
Denn bei den qualifizierten Legitimationspapieren (Sparbuch, Lebensversicherungspolice) ist die Übergabe der Urkunde gesetzlich nicht ausdrücklich erwähnt.
Erfasst wurden dabei aber auch ungarische Juden, die nicht über die notwendigen, ausgesprochen schwierig zu beschaffenden Legitimationspapiere verfügten.
Allgemein sind im Zivilrecht Legitimationsprüfungen überall dort erforderlich, wo die Übereinstimmung einer geleisteten Unterschrift mit der auf den Legitimationspapieren vorhandenen Originalunterschrift durch Vergleich festgestellt werden muss.
Konkret handelt es sich sowohl um ein qualifiziertes Legitimationspapier als auch um ein hinkendes Inhaberpapier, das im Hinblick auf seine Übertragbarkeit zu den Namenspapieren gerechnet wird.