Innerhalb des Kollegialorgans besteht für die Organwalter das Kollegialprinzip, so dass innerhalb des Kollegiums im Normalfall keine Hierarchie besteht.
Einzelorgane widersprechen sowohl dem Demokratieprinzip als auch dem Kollegialprinzip, weil organbezogene Entscheidungen lediglich der Willensbildung des einzigen Organmitglieds bedürfen.
Die Mitglieder des Gesamtministeriums beraten und entscheiden unter Leitung des Ministerpräsidenten in kollegialer Form mit einfacher Mehrheit (Kollegialprinzip).