Nachdem er entlassen war, wurde die Verhaftete vorgeführt und ihr alle bisherigen Zeugenaussagen samt den früheren Klagen nach und nach vorgehalten, und sie bei jedem Punkt zur Klagebeantwortung aufgefordert.
Erscheint eine der Parteien nicht zur ersten mündlichen Verhandlung (oder versäumt die Frist zur Klagebeantwortung im Gerichtshofverfahren), so kann auf Antrag der erschienenen Partei ein (echtes) Versäumungsurteil gefällt werden.