In bestimmten Ausnahmefällen, bei denen eine Klageabweisung nicht sachgerecht erscheint, wird das erforderliche Beweismaß jedoch herabgesetzt (z. B. im Bereich der Arzthaftung für Verschulden und Kausalität).
Wird hingegen ein normaler Anspruch versehentlich in einer dieser Verfahrensarten geltend gemacht, führt die automatische Überleitung in das entsprechende Prozessverfahren zu einer (kostenpflichtigen) Klageabweisung als „in der gewählten Verfahrensart unzulässig“.
Die Klageabweisung als unzulässig erfolgt durch Prozessurteil, Anträge werden als unzulässig abgelehnt oder zurückgewiesen, unzulässige Rechtsmittel werden verworfen.
Umgekehrt übernimmt der Fluggast bei einer eigenständigen gerichtlichen Durchsetzung das Prozessrisiko: Er hat für die Gerichtsgebühren in Vorleistung zu treten und bei Klageabweisung die Anwaltsgebühren der Gegenseite zu zahlen.