In einem System fester Wechselkurse erfolgen diese Eingriffe pflichtgemäß und haben zum Ziel, mindestens die festgelegten Interventionspunkte oberhalb oder unterhalb eines Mittelkurses zu erreichen.
Zu diesem Zweck gab es zwei Interventionspunkte, die oberhalb und unterhalb des Devisenkassamittelkurses lagen und deshalb oberer und unterer Interventionspunkt hießen.
Hierzu nehmen die Notenbanken Devisenmarktinterventionen bei Erreichen der oberen oder unteren Interventionspunkte vor und verkaufen/kaufen die betreffenden Währungen, um mit Hilfe dieser Interventionen die festgelegten Wechselkurse wiederherzustellen.
Zentralbanken wurden dadurch verpflichtet, bei Über- oder Unterschreitung der so genannten Interventionspunkte in das Marktgeschehen einzugreifen und dadurch die Interventionspunkte wiederherzustellen.