Kein Interventionsrecht geben beschränkt dingliche Rechte demgegenüber gegen eine Zwangsvollstreckung in das Grundstück selbst, da diese das Grundpfandrecht nicht beeinträchtigen kann und eine Zwangshypothek gegenüber dem Grundpfandrecht nachrangig ist.
Eine andere Ansicht gibt kein Interventionsrecht, da der Besitz nur auf die Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft abstellt und folglich nicht Teil des Vermögens sein kann.