Zu diesem Zweck gab es zwei Interventionspunkte, die oberhalb und unterhalb des Devisenkassamittelkurses lagen und deshalb oberer und unterer Interventionspunkt hießen.
Zentralbanken wurden dadurch verpflichtet, bei Über- oder Unterschreitung der so genannten Interventionspunkte in das Marktgeschehen einzugreifen und dadurch die Interventionspunkte wiederherzustellen.
Wurde hierbei durch eine Fremdwährung der unterste Interventionspunkt erreicht, drohte dieser Währung eine Abwertung oder der Inlandswährung eine Aufwertung.
Hierzu nehmen die Notenbanken Devisenmarktinterventionen bei Erreichen der oberen oder unteren Interventionspunkte vor und verkaufen/kaufen die betreffenden Währungen, um mit Hilfe dieser Interventionen die festgelegten Wechselkurse wiederherzustellen.
Wurde hierbei durch eine Fremdwährung der oberste Interventionspunkt erreicht, drohte dieser Währung eine Aufwertung oder der Inlandswährung eine Abwertung.