Mit dieser Fürsorge gingen allerdings auch Beschränkungen einher, etwa staatsgesetzliche Reglementierung der innerkirchlichen Organisation, Genehmigungserfordernisse bei Vermögensveräußerungen oder Beschränkung der Erbfähigkeit.
Hierbei handelt es sich sowohl um persönliche als auch sachliche Genehmigungserfordernisse, ohne deren Erfüllung eine Genehmigung nicht erteilt werden kann.