Dem Altbesitzer der Grube stand es frei, diese Beweise binnen weiterer vierzehn Tage nach Erhalt der Vorladung oder Bekanntmachung durch Gegenbeweise zu entkräften.
Zugleich sei durch derartige Stichproben-Analysen ein wissenschaftlicher Gegenbeweis nicht zu erbringen: „Eine endgültige Bewertung der historischen Zusammenhänge ist damit weiterhin offen.
Misslingt von Anfang an der Hauptbeweis, unterlässt das Gericht eine Beweisaufnahme über den Gegenbeweis, weil die Beweisführungslast nie auf die Beweisgegnerin gewechselt hat.