Der Beauftragte der Bundeswehr kann im Einsatzfall über den sogenannten "grünen Einberufungsbescheid" (ein aufschiebend-bedingt-wirksamer Einberufungsbescheid) von seinem Landeskommando in den Status eines Soldaten versetzt werden, sofern es die Lage erfordert.
Nach dem dieser festgestellt wurde, wird durch das Kreiswehrersatzamt ein Einberufungsbescheid an die zukünftigen Rekruten verschickt, in dem alle nötigen Daten enthalten sind, um den zukünftigen Dienstantritt zu sichern.