Voraussetzung für den Kauf war die Eröffnung eines sogenannten Einzelschuldbuchkontos, über das auch alle anderen Bundeswertpapiere, wie z. B. Bundesschatzbriefe, gebührenfrei verwaltet werden konnten.
Für den Bund sind sie ein wichtiges Finanzierungsinstrument, denn ihr Anteil am gesamten Emissionsvolumen des Bundes wird 2017 fast 30 % ausmachen und damit die jeweiligen Anteile der übrigen Bundeswertpapiere übertreffen.
Eintragungsfähig sind lediglich Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen („Bundeswertpapiere“), die am Börsenhandel teilnehmen können.
Damit dient das Bundesschuldbuch nicht nur der Dokumentation dieser Bundeswertpapiere, sondern es verleiht ihnen Fungibilität und macht sie zu handelbaren Gütern.
Bis auf die Unverzinslichen Schatzanweisungen und Daueremissionen werden alle Bundeswertpapiere an den deutschen Wertpapierbörsen und auf elektronischen Handelsplattformen gehandelt.
Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes sowie inflationsindexierte Bundeswertpapiere werden nur zu bestimmten Zeitpunkten zum Erwerb angeboten.