Diese Arbeiten zur Bilanzaufstellung erfordern oft einen Zeitraum von Wochen und Monaten, meist abhängig von der Größe des Unternehmens oder dessen Komplexität.
Ist zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung der Beschluss zur Gewinnverteilung noch nicht gefasst und sind auch keine Ergebnisverwendungen durch Satzung oder Gesetz vorgeschrieben, steht der gesamte Jahresüberschuss zur Verteilung an.