Der Richter muss den Kläger auf den unzulässigen Beweisantritt hinweisen und, falls der Kläger seinen Vortrag nicht nachbessert, im Urteil begründen, warum er den Beweisantrag übergangen hat.
Der Beweisantritt dient offensichtlich dazu, dem Kläger durch die Vernehmung des Zeugen erst das konkrete Tatsachenmaterial zu verschaffen, aus welchem sich die angebliche Vereinbarung ergibt.
Dazu erfolgt ein Beweisantritt für unsubstantiierte Behauptungen oder Vermutungen; d. h. die Behauptungen, die angeblich bewiesen werden können, werden sehr vage, unbestimmt und allgemein gehalten.