Die Opposition bzw. die Minderheit hat das Recht, in gleicher Weise wie die Ausschussmehrheit an der Untersuchung mitzuwirken, insbesondere Beweisanträge zu stellen.
Drei Beweisanträge der Opfervertreter, die Kommunikation von S. in dem rechtsradikalen Forum auf Steam mit in die Beweisaufnahme einzubeziehen, hatte das Gericht abgelehnt.
Vielfach, vor allem wenn es um innere Tatsachen wie Absichten oder Vorstellungen einer Person geht, ist der Ausforschungsbeweis nur schwer vom zulässigen Beweisantrag abzugrenzen.