Hiervon zu unterscheiden ist ein sogenannter Abschiebungsstopp, der in der Regel auf einer Entscheidung eines Landesministeriums beruht und den ausführenden Ausländerbehörden die Abschiebung bestimmter Gruppen von Ausländern vorübergehend verbietet.
Der Weg, die Asylverfahren durch Aufstockungen der personell unterbesetzten Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte zu beschleunigen, wurde nicht beschritten.
Die Mehrheit der nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden befürwortet allerdings weiterhin die Schaffung von Ausreiseeinrichtungen, um den Druck auf vollziehbar Ausreisepflichtige zu erhöhen.
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Ausländern können sich die Luftsicherheitsbehörden auch an die Ausländerbehörden und das Ausländerzentralregister wenden.