Sobald ein Mindestanteil einer Aktiengesellschaft verkauft wurde (oft 50 % oder 60 %), geht die Gesellschaft in Betrieb und wird mit dem Geld der Aktienverkäufe der Bank ausgestattet.
Nach dieser Definition ist jeglicher Anstieg des Vermögens, ob durch Löhne, Bonuszahlungen, Aktienverkäufe oder durch Profite und Wettgewinne in der Definition von Einkommen enthalten.
Durch weitere Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung und regelmäßige Aktienverkäufe des Staates beläuft sich der Staatsanteil zwischenzeitlich nur noch auf 15 %.