Sofern der Täter eine Garantenstellung gegenüber dem Opfer innehat, kann der Täter auch mit dem pflichtwidrigen Unterlassen der Abwendung einer Gefahr drohen.
Die Vorstellungen der Nationalsozialisten zur Gesundheitspolitik, Erbgesundheitspflege, Rassenhygiene und die Abwendung vom Individualprinzip in der Wohlfahrtspflege wurden von vielen Mitgliedern begrüßt.
Die israelischen Streitkräfte begründeten diese Aktion mit der Abwendung von Gefahren, die nach ihrer Darstellung von einem geplanten weiteren Tunnelbau ausgingen.