Aufgezeigt wurden Wege, die gerade in Kraft getretene Reform zur Bekämpfung von Missständen bei der Zeitarbeit durch Abschluss von Werkverträgen mit den Zeitarbeitsfirmen zu umgehen.
Wesentlich für die etwaige Haftung des Beraters ist die Frage, ob auf den geschlossenen Beratungsvertrag das Recht des Dienstvertrags oder Werkvertrags anzuwenden ist.
Illegale Praxen der Arbeitnehmerüberlassung durch Scheinwerkverträge, aber auch systematische Verletzungen geltender Tarifstandards durch echte Werkverträge standen im Zentrum der Kritik.
Die eigentliche Zusammenstellung der Sträuße übernimmt ein von fleurfrisch beauftragter Bündelservice, der dafür fast ausschließlich Werkvertrags-Mitarbeiter beschäftigt.