Den Vertragsparteien muss deshalb bewusst sein, dass es unterschiedliche Rechtsordnungen gibt; diese dürfen im Hinblick auf die Rechtsfolgen weder verkannt noch vernachlässigt werden.
Weiter habe das Gericht eine Ausnahmekonstellation zur bundesarbeitsgerichtlichen Bienenstichfallrechtsprechung verkannt, weil weder eine Wiederholungs- noch Nachahmungsgefahr bestanden habe.
Aufgrund ihres nichtobstruierenden Charakters (d. h. die Passage des Dünndarms ist nie vollständig verhindert) werden die Bauchschmerzen leicht verkannt.