Der Raub ist seit 1995 verjährt, so dass eine Strafverfolgung der Täter und ihrer möglichen Hintermänner alleine wegen des Raubs nicht mehr möglich ist.
In der Praxis heißt dies, dass Rückgabeverlangen auf den Grundlagen der alliierten Gesetzgebung geprüft werden und die bereits verjährten Fristen außer Acht gelassen werden können.