Als Beamter ging er auch gegen die verbotene nationalsozialistische und sozialdemokratische Partei vor und zog somit auch den Zorn der Bevölkerung auf sich.
Karbid- und Petroleumlampen im Tunnel waren nun verboten, der Kohlestaub musste vor der Tunneldurchfahrt gründlich aus den Führerständen gekehrt und die gesamte Oberfläche der Kohle im Tender genässt werden.
Verboten ist das Festhalten am Korb sowie jegliches gefährliches Spiel, wie Attacken auf Ausrüstung, Schläge und Würgen, solches wird von den Unterwasser-Schiedsrichtern geahndet.