Im engeren Sinn sind darunter die Beständigkeit und Bestimmtheit der pädagogischen Formgebung und unumschränkte Kenntnisse der Unterrichtsmethoden zu verstehen.
Diese friedliche Epoche der unumschränkten Alleinregentschaft des Monarchen, der sich lieber dem Vergnügen widmete und seine Pflichten vernachlässigte, neigte sich jedoch dem Ende.
Der Mensch erfährt sich als Doppelwesen: „zwo unumschränkte Begierden sind seinem kleinen Herzen zu groß […] Wie groß der Abstand zwischen seinen Ansprüchen und ihrer Erfüllung.