Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.
Zu diesen negativen Eigenschaften zählen unter anderem Kindlichkeit, Entscheidungsunfähigkeit, Unattraktivität, Unselbständigkeit, Einsamkeit und Verbitterung.
Alle Patienten sollten vor Abstumpfung, Langeweile und Unselbständigkeit bewahrt werden und möglichst bald wieder in das normale Leben entlassen werden.
Wegen der substanziellen Unselbständigkeit der "Dinge" wäre dann auch ein auf personaler Selbständigkeit beruhendes menschliches Selbstbewusstsein nicht vorfindbar.
Das Selbstbewusstsein macht die Erfahrung von Selbständigkeit und Unselbständigkeit, trägt den Konflikt von Herr und Knecht aus und erlangt ein erstes Gefühl von Freiheit.